Fragen von Kunden, die dieses Produkt gesehen haben und eine Frage gestellt haben:
Mai 2024:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zum Kauf eines Laufs und den Versand nach Deutschland.
Laut meiner Behörde benötige ich für die „Einfuhr" von wesentlichen Waffenteilen eine Einfuhrgenehmigung (oder so ähnlich).
Wenn ich die Versandprozedur auf Ihrer Website richtig deute, benötige ich diese nicht, da der Versand über einen deutschen Handelspartner läuft.
Könnten Sie mich bitte nochmal explizit darüber informieren, welche Genehmigungen ich benötige?
Bestellen möchte ich einen Wechsellauf im Kaliber 10 mm Auto für meine vorhandene Glock 21gen5.
Antwort:
Danke für die Email. Ja, so ist es.
Wenn Sie bei der Behörde anrufen und sagen, daß Sie einen Lauf in Ö bestellen möchten, dann brauchen Sie die Importerlaubnis ( Verbringungsgenehmigung).
Bei unserem Auslieferservice, wird zwar in Ö bestellt, aber der Lauf macht einen Zwischenstopp beim Auslieferpartner ( Waffenhändler) und wird von diesem in das NWR eingetragen und anschliessend erst an Sie direkt übertragen. Die Daten der NWR Erfassung liegen dann im Paket - welches an Sie weiterversendet wird.
Dh - waffenrechtlich haben Sie eine innerdeutschen Erwerb.
Steuerrechtlich - bekommen Sie aus Ö eine Rechnung. Diese wird 19% ausweisen, weil wir in DE auf Grund unserer Umsätze eine Steuernummer haben.